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Vortrag "Rechtsformen für Unternehmen"

In einem lockeren und praxisbezogenen Vortrag hat Herr Dennis Meßmer den Studierenden ein recht trockenes Thema anschaulich dargestellt. Herr Meßmer räumte hier insbesondere mit falsch verstandenen Annahmen auf. Seiner Ansicht nach werde viel zu häufig die GmbH als die Rechtsform der Wahl für Jungunternehmen und Start-ups verstanden, obwohl es im Falle von Liquiditätsproblemen oder aus Sicht der Investoren deutlich attraktivere Rechtsformen gäbe. Hierzu gehören die GmbH & Co. KG sowie die deutlich weniger bekannte Mischform GmbH & (atypisch) Still. Gerade letztere biete für Investoren ein Konstrukt, das in etws vergleichbar sei mit der Art eines Kommanditisten bei der KG. Investoren sind hierbei nur über ihre finanzielle Einlage beteiligt, wonach sich auch die Höhe der Haftung bemisst. Vorteilhaft sei vor allem der steuerliche Aspekt einer solchen Beteiligung. So können Verluste des Start-ups auf Seiten des Investors steuerlich geltend gemacht werden.


Herr Meßmer formulierte es so, dass damit auch das Finanzamt kräftig bei der Anschubfinanzierung von Start-ups mithelfe, da in den ersten Jahren ohnehin bei nahezu allen Neugründungen zunächst mal Verluste enstehen, bevor das Unternehmen dann in die Gewinnzone komme. Ferner wurde auch deutllich, dass scheinbar einfachere Rechtsformen mit beschränkter Haftung, wie bspw. die UG, letztlich keine wirklich seriöse Lösung darstellen, da am Ende auch hier die Überführung in eine GmbH erfolgen muss.


Wie Meßmer aber auch betonte, bieten das Einzelunternehmen oder die GbR, speziell für Gründungen im Nebenerwerb, mögliche Konstrukte, um mit erheblich geringerem Aufwand als bei einer Kapitalgesellschaft sein Unternehmen zu starten. Erwähnenswert seien hier vor allem einfachere formelle und organisatorische Rahmenbedingungen. Bspw. entfällt die Publizizätspflicht, es muss kein Notar eingeschaltet werden und auch ein verpflichtendes Eigenkapital ist zunächst nicht zu erbringen.


Im Hinblick auf die Seriosität wirke die GmbH zwar vertrauenswürdiger, jedoch warnte Messmer davor, vorschnell eine GmbH zu gründen, da die Veruste, die im Falle einer Neugründung zwangsweise anfallen, schnell zu einer Überschuldung der GmbH führen können.





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